Liebe Mütter und liebe Väter,
Sie möchten Ihr Kind für die ganztägige Bildung und Betreuung anmelden? Hier finden Sie alle nötigen Formulare sowie Hilfen fürs Ausfüllen.
Zusätzlich finden Sie nötige Dokumente, Hilfen und Informationen auf anderen Sprachen unter https://www.hamburg.de/infos-fuer-eltern
Wir stehen Ihnen gerne auch vor Ort im Schulbüro oder im Elbkinder-Büro zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Sie sowohl Formulare für das Schulbüro sowie für das Elbkinderbüro ausfüllen müssen. Die Anträge müssen jährlich (Schuljahr) bis zum 31.05. in den Büros vorliegen.
Für das Schulbüro müssen Sie folgende Formulare ausfüllen:
Hier finden Sie Hilfe zum Ausfüllen der Anträge
Bei Aktivierung des Videos werden Daten an Google übermittelt.
Datenschutzerklärung von Google
Sie können Ihr Kind auch über den Online-Dienst im Hamburg Service Portal anmelden. Diesen finden Sie dort unter der Rubrik Kind & Familie oder in dem Sie den QR-Code scannen:
Für das Elbkinderbüro müssen Sie folgende Formulare ausfüllen:
Weitere Infos
Fristen und Änderungen:
Anmeldung zur GBS | 31.05 |
Abbuchen von Ferienwochen | 31.03 |
Letzte Änderung der Randzeiten | 31.12 |
Kernzeit (13:00 bis 16:00):
Die Ganztagsbetreuung nach 13:00 Uhr ist für Kinder ab der 1. Klasse bis 16:00 Uhr kostenlos. Die Betreuung für VSK-Kinder berechnet sich nach Ihrem Haushaltseinkommen.
Randzeiten (Früh- und Spätdienst):
Früh- und Spätdienst sowie Ferienwochen sind kostenpflichtig. Die Kosten werden anhand Ihres Haushaltseinkommens berechnet. Sie können während des laufenden Schuljahres Änderungen vornehmen.
Ferienwoche und Sockelwoche:
Ferienwochen sind 5. Zusammenhängende Ferientage (z.B. Montag bis Freitag oder Mittwoch bis Dienstag)
Wir empfehlen Ihnen, wenn Sie Betreuung in den Ferien benötigen, auch die Sockelwoche zu buchen. Die Sockelwoche beinhaltet 6. einzelne Ferientage, die Sie nutzen können wie Sie es möchten und die vor allem für die beweglichen Ferientage nützlich sind. Bitte achten Sie darauf, auch bei den Ferien die Randzeiten dazu zu buchen.
Wenn Sie BUT-Berechtig sind stehen Ihnen 6. Ferienwochen zu, bitte geben Sie diese immer mit an.
Gebühren
Für weitere Betreuungsleistungen werden nach Einkommen gestaffelte Gebühren erhoben. Die Eltern buchen die Betreuungsleistungen grundsätzlich für ein ganzes Schuljahr. Die Gebühren werden für ein Schuljahr berechnet und sind monatlich anteilig zu zahlen, um die Kosten gleichmäßig zu verteilen (Gebühren werden stets per Lastschrift eingezogen). Eine Woche Ferienbetreuung von 8 bis 16 Uhr kostet beispielsweise 90 Euro, zahlbar in zwölf Monatsraten à 7,50 Euro.
Betreuungszeiten (Anlage 1) Eine Abholung Ihres Kindes aus der Nachmittagsbetreuung ist nur um 13 Uhr, 15 Uhr oder 16 Uhr möglich. Geben Sie deswegen genau an, an welchen Tagen und bis wann wir Ihr Kind betreuen sollen. Im Spätdienst können Sie Ihr Kind jederzeit abholen. Beachten Sie bitte, dass Randzeiten (6-8 Uhr und 16-18 Uhr kostenpflichtig im Schulbüro zu buchen sind)
Stammdatenblatt (Anlage 2) Wir benötigen von allen Sorgeberechtigten Telefonnummern und Namen. Bitte geben Sie alle Daten leserlich an. Insbesondere Telefonnummern und
E-Mail-Adressen. Wir informieren Sie grundsätzlich über E-Mails über aktuelle Themen. Änderungen müssen Sie uns selbstständig mitteilen.
Ferienbuchung (Anlage 1a) bitte beachten Sie, dass dieses das offizielle Dokument bei den Elbkindern ist. Eine erneute Abfrage für die Ferien wird es nach dem 31.05 für das 1. Halbjahr nicht geben. Sie müssen bis 31.05. die Ferien für das 1. Halbjahr verbindlich buchen. Eine spätere Buchung ist nicht möglich. Ferienwochen wechseln ist dann nicht mehr möglich. Bitte kreuzen Sie auf der Rückseite im Kalender an welche Tage Sie Betreuung bis zum Halbjahreswechsel (einzelner Tag im Januar oder Februar) benötigen.
Im Dezember erhalten Sie die Abfrage für das 2. Halbjahr. Sie können aber auch jetzt schon die Ferien für das gesamte Schuljahr buchen. Wenn Sie Ihr Kind für die Ferien anmelden, melden wir Ihr Kind automatisch für das Mittagessen in den Ferien an. Änderungen müssen Sie selber vornehmen. Wenn Ihr Kind krank ist können wir Ihnen keine Ferientage zurückerstatten.